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   AG Bremen, 12.02.2010 - 29 C 74/09, 29 C 74/2009   

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AG Bremen, 12.02.2010 - 29 C 74/09, 29 C 74/2009 (https://dejure.org/2010,27509)
AG Bremen, Entscheidung vom 12.02.2010 - 29 C 74/09, 29 C 74/2009 (https://dejure.org/2010,27509)
AG Bremen, Entscheidung vom 12. Februar 2010 - 29 C 74/09, 29 C 74/2009 (https://dejure.org/2010,27509)
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Volltextveröffentlichungen (3)

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  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZMR 2010, 474
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BayObLG, 10.09.1987 - BReg. 2 Z 90/87
    Auszug aus AG Bremen, 12.02.2010 - 29 C 74/09
    Nach der Rechtsprechung des BayObLG (NJW-RR 1988, S. 273) sei die Anfechtung eines Eigentümerbeschlusses nur dann zulässig, wenn durch ihn Eigentümerrechte eingeschränkt oder aufgehoben würden: "Gemäß § 22 Abs. 1 WEG sind Aufwendungen, die über die ordnungsmäßige Instandhaltung und Instandsetzung des gemeinschaftlichen Eigentums hinausgehen, rechtlich nicht anders zu behandeln als bauliche Veränderungen." "Der Beschluss könnte nicht für ungültig erklärt werden, da durch die Maßnahme die Wohnungseigentümer nicht über das in § 14 WEG bestimmte Maß hinaus beeinträchtigt werden.

    Der Hinweis des Klägers auf den Beschluss des BayObLG vom 10. September 1987 (NJW-RR 1988, S. 273; vgl. auch Beschluss vom 27. April 2001, NZM 2001, S. 1138) ist im Übrigen zutreffend.

    Es verbleibt danach bei der Bindungswirkung des Beschlusses der Eigentümerversammlung vom 5. März 2009 zum Tagesordnungspunkt 2 c (hierauf käme es bei einer baulichen Veränderung gerade nicht an: OLG Hamm, Beschluss vom 24. März 1997, NJW-RR 1997, S. 970 f.; mithin nach dem Beschluss des BayObLG vom 10. September 1987 (NJW-RR 1988, S. 273 f.) auch nicht bei Verwendungen i. S. d. § 22 Abs. 1 WEG).

  • BGH, 04.07.2002 - V ZB 16/02

    Zulässigkeit einer Rechtsbeschwerde zur Fortbildung des Rechts und zur Sicherung

    Auszug aus AG Bremen, 12.02.2010 - 29 C 74/09
    Grundsätzliche Bedeutung hat hierbei eine Sache, wenn sie eine entscheidungserhebliche, klärungsbedürftige und klärungsfähige Rechtsfrage aufwirft, die sich in einer unbestimmten Vielzahl von Fällen stellen kann (vgl. Bundesgerichtshof, Beschluss vom 4. Juli 2002, NJW 2002, S. 3029 m. w. N.).
  • BayObLG, 27.04.2001 - 2Z BR 70/00

    Zustimmung und Kostentragung von baulichen Veränderungen durch die

    Auszug aus AG Bremen, 12.02.2010 - 29 C 74/09
    Der Hinweis des Klägers auf den Beschluss des BayObLG vom 10. September 1987 (NJW-RR 1988, S. 273; vgl. auch Beschluss vom 27. April 2001, NZM 2001, S. 1138) ist im Übrigen zutreffend.
  • OLG Hamm, 24.03.1997 - 15 W 314/96

    Beteiligung an den Kosten einer "baulichen Veränderung" einer

    Auszug aus AG Bremen, 12.02.2010 - 29 C 74/09
    Es verbleibt danach bei der Bindungswirkung des Beschlusses der Eigentümerversammlung vom 5. März 2009 zum Tagesordnungspunkt 2 c (hierauf käme es bei einer baulichen Veränderung gerade nicht an: OLG Hamm, Beschluss vom 24. März 1997, NJW-RR 1997, S. 970 f.; mithin nach dem Beschluss des BayObLG vom 10. September 1987 (NJW-RR 1988, S. 273 f.) auch nicht bei Verwendungen i. S. d. § 22 Abs. 1 WEG).
  • LG Bremen, 11.03.2011 - 4 S 75/10

    Flickarbeiten können ordnungsgemäße Instandsetzung sein; §§ 16 Abs. 4, 21 Abs. 5

    Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Amtsgerichts Bremen vom 12.02.2009 (Aktenzeichen 29 C 74/2009) wird als unbegründet zurückgewiesen.
  • LG Bremen, 25.03.2011 - 4 S 75/10
    Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Amtsgerichts Bremen vom 12.02.2009 (Aktenzeichen 29 C 74/2009) wird als unbegründet zurückgewiesen.
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